Speisekarte mit Preisen und Bildern
4 Jahres Zeiten Neugasse 2, 01662 Meißen, Germany
+4935217695779
Tisch online reservieren für 4 Jahres Zeiten
In 125 Metern Entfernung zu 4 Jahres Zeiten in Meißen gibt es Parkmöglichkeiten auf denen Du Dein Fahrzeug parken kannst, oder Du könntest kommunale Verkehrsmittel nutzen um zur Haltestelle S-Bahn Meißen-Altstadt zu kommen, welche 206 Meter vom Restaurant entfernt ist.
Das Restaurant aus Meißen bietet 28 verschiedene Menüs und Getränke auf dem Menü für durchschnittlich 9 € an.
Dieses Lokal gehört zu den besten in Meißen und ist in der Kategorie europäisch vertreten, und basierend auf der durchschnittlichen Auswertung von 4.4 hat das 4 Jahres Zeiten seine Besucher bisher sehr zufrieden gestellt.
Was User an 4 Jahres Zeiten mag:
Ich war vor kurzem in den 4 Jahreszeiten und war begeistert. sehr netter Service, köstliche super gesaisonte Speisen, Preis-Leistungs-Top, kann ich nur so weiter empfehlen. Mehr Bewertungen anzeigen.
Was User an 4 Jahres Zeiten nicht mag:
Leider haben sich die 4 Jahreszeiten sehr verändert. man sitzt neben Spielautomaten, die von entsprechenden Besuchern gerne genutzt werden. das Essen wurde sehr vernachlässigt, aber es ist im Preis gewachsen. wenn Sie Verbesserungsvorschläge geben, weil es nicht schmeckt, wird die Gasse am Tisch diskutiert und die Gasse wird auch als Idiot dargestellt. dann werden Sie nicht berücksichtigt, bis Sie die Geldbörse für d... Mehr Bewertungen anzeigen.
Essen und Service absolut super gut. Du kannst jederzeit zum Abendessen gehen. Essen: 5 Service...
Essen war sehr lecker, immer glücklich Service: Dine in Meal Typ: Abendessen Essen: 5 Service:...
Ich war kürzlich in den 4 JahresZeiten und war begeistert. sehr nette Bedienung, leckeres super...
Dieses Restaurant mitten in der Stadt ist gemütlich und bietet leckeres Essen. Die Getränke wur...
Wir waren 20 Personen und der Service war mehr als zufriedenstellend. Alle Bestellungen wurden...
Wir haben während unseres einwöchigen Aufenthalts ein paar Mal hier gegessen, und jedes Gericht...