Allgemeine Geschäftsbedingungen für Premiumkunden (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Premiumkunden für speisekarte.menu

Präambel


Restaurants haben die Möglichkeit, Kunden von speisekarte.menu zu werden. Sie können dort – abhängig von der Art der des gewählten Pakets – verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Hierfür gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Premiumkunden, wobei die Leistungsbeschreibung unter speisekarte.menu/for-companies/pricing Bestandteil dieses Vertrages ist.

Für die Bereitstellung kostenloser Dienste für Nutzer, die eine Registrierung voraussetzen, gelten dagegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für registrierte Nutzer. Diese können unter speisekarte.menu/info/743909/geschaftsbedingungen abgerufen werden.


1. Geltungsbereich

(1) Der nachfolgende Vertrag regelt die Beziehung zwischen speisekarte.menu und den nachfolgend genannten Nutzungsberechtigten über derzeit und künftig angebotene Dienstleistungspakete (nachfolgend Premium-Pakete genannt) von speisekarte.menu. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Nutzungsberechtigten sind unwirksam, auch wenn speisekarte.menu ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

(2) Andere Angebote von speisekarte.menu sind nicht Gegenstand dieser AGB.

2. Nutzungsberechtigte

(1) Ein Premium-Paket können ausschließlich Gastronomieaktive (Restaurants, Lieferdienste, Bistros, Bars, Fast Food, Gourmet, Imbiss, Kantinen, Pizzerien, Steakhause, Sushi-Restaurants, etc.) und entsprechende Einrichtungen bzw. entsprechende Berufsträger und durch solche Berufsträger unterhaltene Einrichtungen (nachfolgend Premium-Kunden genannt) buchen. Andere Personen oder Dienstleister sind von der Registrierung für ein Premium-Paket ausgeschlossen.

(2) Mit Ihrer Registrierung bei speisekarte.menu bestätigen die Premium-Kunden, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2 Absatz 1 anzugehören.

(3) Die Person, welche ein Restaurant oder entsprechende Einrichtungen für eine Premiummitgliedschaft anmeldet, hat sich im Rahmen der Anmeldung als Ansprechpartner zu benennen.

(4) Der Ansprechpartner verpflichtet sich, eine Gastronomie, Restaurant oder entsprechende Einrichtung nur dann anzumelden, wenn

  • das Gastronomieaktive, Restaurant oder entsprechende Einrichtung dem Kreis nutzungsberechtigter Einrichtungen angehört,
  • der Ansprechpartner selbst dem nutzungsberechtigten Personenkreis der Einrichtung angehört und
  • der Ansprechpartner von der Leitung der Einrichtung zur Anmeldung ermächtigt wurde.

(5) Premium-Kunden bzw. deren Ansprechpartner verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten und dazu, insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist unter anderem dann gegeben, wenn personenbezogene Informationen oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, z.B. der Name oder die E-Mail-Adresse. Die genannten Personen verpflichten sich auch, im Falle einer Änderung der Daten unverzüglich im Profil unter Profil speisekarte.menu diese entsprechend zu bearbeiten. speisekarte.menu ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.

3. Vertragsschluss

Ein Premium-Paket kann schriftlich, telefonisch oder online gebucht werden. Der Premium-Kunde gibt im Fall einer Online-Buchung auf der Website speisekarte.menu ein Angebot zum Abschluss dieses Vertrages ab, indem er das Anmeldeformular für das jeweilige Premium-Paket ausfüllt, diese AGB und die Datenschutzhinweise akzeptiert und durch Anklicken des „Abschließen-Buttons“ an speisekarte.menu übermittelt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn speisekarte.menu die Anmeldung bestätigt oder durch die Zurverfügungstellung der Dienstleistungen. Dies geschieht regelmäßig dadurch, dass speisekarte.menu dem Premium-Kunden nach Zahlungseingang die Zugangsdaten für die Premium-Mitgliedschaft übersendet und so den Vertragsschluss bestätigt.

4. Vertragsgegenstand Premium-Pakete

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist eine Premiummitgliedschaft bei speisekarte.menu. Der Umfang und die Kosten der Premiummitgliedschaft richten sich nach dem gewählten Premiumpaket.

(2)speisekarte.menu bietet verschiedene Premium-Pakete an. Der Umfang der im Rahmen der verschiedenen Premium-Pakete angebotenen Dienstleistungen bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Die Leistungsbeschreibung zu den verschiedenen Premium-Paketen kann unter speisekarte.menu/for-companies/pricing abgerufen werden. Die Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist Bestandteil dieses Vertrages. Nähere Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen können dort der Tabelle entnommen werden und dadurch, dass der Kunde dort seinen Mauszeiger auf die Leistungs-Stichworte bewegt.

(4) Das kostenlose Premium-Paket „Basic“ wird ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten von speisekarte.menu gewährt. Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter kostenloser Dienstleistungen besteht nicht.

5. Leistungsänderungen

(1) Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Premium-Pakete ist speisekarte.menu frei, solange der Umfang und der Inhalt des jeweiligen Paketes seinem Charakter nach erhalten bleibt.

(2) Über Abs. 2 hinaus behält sich speisekarte.menu vor, den Inhalt einzelner Premium-Pakete oder Optionen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus technischen Gründen, wie z.B. bei einer von Google geänderten Funktion seiner Suchmaschine, oder aus unternehmerischen Gründen, wie z.B. Wegfall einer Kooperation mit einem externen Kooperationspartner, erforderlich ist.

6. Preise, Zahlung und Tarifänderungen

(1) speisekarte.menu berechnet den Premium-Kunden kostenpflichtiger Premium-Pakete und kostenpflichtiger Optionen als Entgelt für die erbrachten Leistungen die beim Abschließen des Vertragsangebotes mitgeteilten Preise. speisekarte.menu erstellt hierzu eine Rechnung. Die Abrechnung erfolgt bei kostenpflichtigen Premium-Paketen monatlich im Voraus. Die Rechnung ist mit Zugang beim Premium-Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der darin genannte Betrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Hierbei gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren gehen zu Lasten des Premium-Kunden.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.

(3) Gerät der Premium-Kunde mit der Zahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen von speisekarte.menu in Verzug, so hat speisekarte.menu das Recht, die Erfüllung fälliger Dienstleistungen gegenüber dem Premium-Kunden zu verweigern – insbesondere die bereitgestellten Informationen und die Verlinkung auf Websites des Premium-Kunden vorübergehend zu sperren – bis der Verzug beseitigt ist. speisekarte.menu wird dem Premium-Kunden in diesen Fällen die Sperrung mit regelmäßig 20 Werktagen umfassender Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs schriftlich ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von speisekarte.menu wegen Zahlungsverzugs des Premium-Kunden bleiben durch die Leistungsverweigerung unberührt.

(4) speisekarte.menu hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Premium-Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende die Kosten veränderten Gegebenheiten anzupassen (Tarifänderung). Will der Premium-Kunde den Vertrag nicht zum geänderten Tarif fortführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich auf den Zeitpunkt der Tarifänderung zu kündigen.

7. Verantwortungsbereich von speisekarte.menu, Leistungsstörungen

(1) speisekarte.menu bietet seine Dienstleistungen auf der Grundlage des derzeitigen Stands des Internets und der derzeitigen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für den Datenverkehr im Internet an. Dem Premium-Kunden ist bekannt, dass die Qualität des Datenverkehrs im Internet von diesen Rahmenbedingungen und weiteren Umständen – z.B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen – abhängt, auf die speisekarte.menu keinen Einfluss hat und keine Verantwortung trägt.

(2) Störungen der Qualität des Datenverkehrs im Internet, die gemäß Abs. 1 außerhalb des Verantwortungsbereichs von speisekarte.menu liegen, lassen den Vergütungsanspruch von speisekarte.menu unberührt. Führen solche Störungen dazu, dass speisekarte.menu dem Premium-Kunden die angebotenen Leistungen über einen nicht unwesentlichen Zeitraum nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen kann, so hat der Premium-Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einer Woche jeweils zum Ende eines Kalendermonats außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Weitere Rechte des Premium-Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Erbringt speisekarte.menu seine vertragsgemäßen Dienstleistungen in anderen als den in Abs. 2 genannten Fällen nicht oder nicht in vertragsgemäßer Beschaffenheit, so obliegt es dem Premium-Kunden, dies gegenüber speisekarte.menu schriftlich zu rügen. Erbringt speisekarte.menu seine Dienstleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Premium-Kunde das Recht, die laufenden Zahlungen für Dienstleistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem speisekarte.menu diese Dienstleistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Premium-Kunden das Recht zu, den Vertrag unter Einhaltung der Schriftform außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Premium-Kunde speisekarte.menu schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Dienstleistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 17.

(4) Führen dagegen Verstöße des Premium-Kunden gegen die nachfolgenden Pflichten und Verantwortungen oder sonstige Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten dazu, dass speisekarte.menu ihre Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, so kann der Premium-Kunde hieraus keine Rechte gegen speisekarte.menu herleiten; insbesondere bleibt der Vergütungsanspruch von speisekarte.menu unberührt.

8. Pflichten des Kunden

(1) Es liegt im Verantwortungsbereich des Premium-Kunden, die notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software, Telekommunikation, internes Netzwerk, eigene Website) für die Teilnahme im Internet bis zu dem bei speisekarte.menu bereitgestellten Angebot auf eigene Kosten zu schaffen und zu unterhalten. Diese Verantwortung bezieht sich auch auf eine eventuelle Verlinkung auf weiterführende Websites sowie Informationen, Bilder und Videos des Premium-Kunden.

(2) Es obliegt dem Premium-Kunden, eigenverantwortlich sein für das Internet bestimmtes Informationsangebot ordnungsgemäß zu gestalten und einzurichten, soweit im Rahmen des erweiterten Profils bei speisekarte.menu auf dieses verwiesen wird. Darüber hinaus ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass jeweiliges Berufs- und/oder Standesrecht eingehalten ist.

(3) Der Premium-Kunde trägt dafür Sorge, dass die seiner Sphäre zugehörige IT-Infrastruktur angemessen durch professionelle Maßnahmen der IT-Sicherheit geschützt ist.

(4) Premium-Kunden verpflichten sich, ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren, es sei denn dies geschieht zur Betreuung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen von speisekarte.menu. In diesem Fall dürfen die Zugangsdaten insbesondere an Mediendienstleister weitergegeben werden. Der Premium-Kunde hat gegenüber speisekarte.menu für das Verhalten der Mediendienstleister usw. wie für sein eigenes Verhalten einzustehen.

(5) Unabhängig hiervon verpflichten sich Premium-Kunden, speisekarte.menu unverzüglich zu informieren, sobald ihnen bekannt wird, dass ihre Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. speisekarte.menu ist berechtigt, den Zugang zu den Dienstleistungen unter speisekarte.menu zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Premium-Kunden werden hierüber informiert und erhalten neue Zugangsdaten zugeteilt, soweit sie nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen haben. Im Übrigen können die Zugangsdaten jederzeit unter „Einstellungen -> Sicherheit" geändert werden und dies sollte aus Sicherheitsgründen auch von Zeit zu Zeit geschehen.

(6) Premium-Kunden verpflichten sich, die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Sie tragen dafür Sorge, dass durch die Nutzung der Dienstleistungen der ordnungsgemäße Betrieb nicht gefährdet wird sowie andere Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden. Premium-Kunden dürfen bei der Benutzung des Angebots unter speisekarte.menu daher insbesondere keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von speisekarte.menu speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die Funktionsweise der Computersysteme von speisekarte.menu oder von Dritten zu beeinträchtigen oder Rechte Dritter zu verletzen (z.B. Viren, Spam-E-Mails etc.). Premium-Kunden sind auch verpflichtet, eine übermäßige Belastung des Portals durch eine ungezielte oder unsachgemäße Nutzung zu unterlassen.

(7) Die Nutzung einer Premium-Mitgliedschaft zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung des Angebots ist verboten. Premium-Kunden haben ihnen bekannt werdende Informationen über andere Nutzer sowie Kommunikationsinhalte grundsätzlich vertraulich zu behandeln.

(8) Um Datenverluste zu vermeiden, sind von sämtlichen Inhalten, die Premium-Kunden unter speisekarte.menu veröffentlichen bzw. zugänglich machen bzw. erhalten, jeweils Sicherungskopien auf dem eigenen Computersystem zu speichern.

9. Inhalte des Kunden

(1) Soweit Premium-Kunden Inhalte (z.B. Profilbilder) über die von speisekarte.menu angebotenen Dienstleistungen einstellen, erklären sie sich mit der Speicherung, der Veröffentlichung bzw. dem öffentlichen Zugänglichmachen ihrer Inhalte im Rahmen des Angebots unter speisekarte.menu, in mobilen Angeboten (Apps) von speisekarte.menu oder bei Kooperationspartnern von speisekarte.menu einverstanden.

(2) Ein Anspruch auf Löschung der Inhalte durch speisekarte.menu besteht grundsätzlich nicht. Die Einwilligung nach Absatz 1 gilt zeitlich unbeschränkt, soweit Premium-Kunden speisekarte.menu keine Umstände gegenüber nachweisen, die eine weitere Abrufbarkeit eines Inhalts als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender beruflicher Nachteile). Im Übrigen können von den Premium-Kunden eingestellte Inhalte teilweise auch von diesen selbst gelöscht oder geändert werden (etwa die Daten des erweiterten Profils).

10. Verantwortung des Kunden

(1) Innerhalb von und über die von speisekarte.menu angebotenen Dienstleistungen können Premium-Kunden Inhalte veröffentlichen und anderen zugänglich machen (z. B. erweiterte Profilinformationen). Die Verantwortlichkeit für solche von Premium-Kunden veröffentlichten und verbreiteten Inhalte liegt ausschließlich bei diesen. Premium-Kunden verpflichten sich bei der Nutzung der Dienstleistungen nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Premium-Kunden stellen insbesondere sicher, dass die von ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von ihnen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Inhalten (etwa Texten), wenn Premium-Kunden hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Zudem stellen Premium-Kunden sicher, dass sie insbesondere keine nach dem Strafgesetzbuch verbotenen Inhalte veröffentlichen oder zugänglich machen, wie etwa Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.

(2) Über die Dienstleistungen können Premium-Kunden fremde Inhalte verlinken. Die Links dürfen hierbei nicht auf Inhalte Bezug nehmen, die gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen; Absatz 1 findet entsprechende Anwendung. Premium-Kunden prüfen dazu sorgfältig Inhalte, auf die durch externe Links unmittelbar verwiesen wird, und auch nachfolgende Inhalte, soweit die unmittelbar verlinkten Inhalte den Verdacht begründen, dass nachfolgende Inhalte gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen könnten.

(3) Sofern Premium-Kunden auch Angaben zu und über Dritte machen wollen, zum Beispiel ihre Mitarbeiter, haben sie sicherzustellen, dass die Betroffenen mit der entsprechenden Veröffentlichung der Angaben einverstanden sind und insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligung und eine Einwilligung zur Verwendung von Fotos, welche diese Personen abbilden, erteilen. speisekarte.menu ist jederzeit berechtigt, hierüber entsprechende Nachweise zu verlangen.

11. Folgen von Pflichtverstößen / Freistellungsanspruch

(1) Bei Verstößen gegen die in der Ziffern 2, 11, 13 und 15 genannten Pflichten ist speisekarte.menu – abhängig vom erfolgten Verstoß – berechtigt, den Zugang des Premium-Kunden zu speisekarte.menu zu sperren, Inhalte auf den speisekarte.menu -Servern (insb. Daten des erweiterten Profils) zu sperren oder zu löschen, Accounts zu deaktivieren oder im Falle offensichtlich missbräuchlicher Anmeldung oder Nutzung unmittelbar zu löschen, sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit der jeweils verantwortliche Premium-Kunde die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses in diesen Fällen bestimmt sich nach Ziffer 21.

(2) Als verantwortliches Mitglied verpflichten Sie sich, speisekarte.menu von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegenspeisekarte.menu im Zusammenhang mit Verstößen gegen Ziffer 2 Abs. 4 – Abs. 5, Ziffer 11 und Ziffer 13 geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sie sind außerdem verpflichtet, speisekarte.menu bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen Sie selbst geltend gemacht werden. Alle weiteren Rechte von speisekarte.menu bleiben unberührt.

12. Haftung

(1) Die Haftung von speisekarte.menu wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, für durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden – vorbehaltlich Absatz 2 – wie folgt beschränkt:

Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet speisekarte.menu der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf;

speisekarte.menu haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

(3) Soweit speisekarte.menu nach Abs. 1 und 2 für Datenverluste haftet, ist diese Haftung – außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - auf den Verlust solcher Daten beschränkt, die der Premium-Kunde in verkehrsüblicher Weise (mindestens einmal täglich) so gesichert hat, dass er sie mit vertretbarem Aufwand reproduzieren kann. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt stets zulässig. Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Obliegenheit zur Sicherung von Daten nach Ziffer 8 Absatz 8 hingewiesen.

13. Rechte von speisekarte.menu und von Premium-Kunden

(1) Die Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) für veröffentlichte, von speisekarte.menu bzw. ihren Mitarbeitern selbst erstellte bzw. auf speisekarte.menu oder in die mobilen Angebote (Apps) von speisekarte.menu selbst eingestellte Objekte oder im Eigentum von speisekarte.menu befindlichen Inhalten bleibt allein bei speisekarte.menu. Eine Vervielfältigung und/oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von speisekarte.menu nicht gestattet. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte und Inhalte (z.B. von urheberrechtlich geschützten Texten) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben ist ohne ausdrückliche Zustimmung von speisekarte.menu nicht gestattet.

(2) Die von Premium-Kunden unter speisekarte.menu eingestellten Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung solcher Inhalte (z.B. Profilbilder) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben durch andere Premium-Kunden ist insoweit ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Premium-Kunden nicht gestattet.

14. Geheimhaltung

(1) Die Premium-Kunden und speisekarte.menu verpflichten sich, über die ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des jeweils Anderen Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse nicht selbst zu verwerten. Diese Verpflichtung trifft insbesondere alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Informationen und Kenntnisse, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind, als „vertraulich“ bezeichnet werden oder aber angesichts der Folgen einer möglichen Offenlegung nach Treu und Glauben als vertraulich zu behandeln sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) dem Empfänger bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(2) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, entsprechende Geheimhaltungspflichten mit ihren Mitarbeitern und /oder Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, die in die Vertragsausführung eingeschaltet werden, zu vereinbaren.

15. Datenschutz

Die Regelungen zum Datenschutz ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, welche unter speisekarte.menu/info/575263/datenschutz abgerufen werden können.       

16. Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch jeweils wieder um einen Monat, wenn nicht entweder der Premium-Kunde oder speisekarte.menu jeweils einen Tag vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag mit einem Premium-Kunden endet darüber hinaus ohne Kündigung im Falle einer Löschung des Mitglieds-Accounts nach Ziffer 11 Absatz 2. Die Kündigungsregelungen zur Leistungsänderung in Ziffer 5 Abs. 2 bleibt unberührt.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

ein Verstoß gegen die Pflichten des Premium-Kunden nach den Ziffern 2, 8, und 10 oder die Manipulation von Bewertungen, wie etwa die Abgabe einer Bewertung des Premium-Kunden oder in seinem Auftrag zu sich selbst (so genannte Fake-Bewertung),

die Verletzung einer wesentlichen vertraglicher Verpflichtung durch eine Vertragspartei, es sei denn, diese wird nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung innerhalb von zwei Wochen geheilt.

(3) Die Kündigung muss in schriftlicher Form gemäß § 126 Abs. 1 BGB erfolgen. Die Schriftform wird auch durch Fax gewahrt (die Form der Email ist nicht ausreichend).

(4) Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder beide Vertragsparteien trotz Vorliegen eines entsprechenden Grundes davon einmalig oder mehrmalig keinen Gebrauch machen.

17. Beweisklausel und Beweislast

(1) Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei speisekarte.menu gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

(2) Beruft sich der Premium-Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf Missbrauch seiner Identität, so wird er speisekarte.menu unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Premium-Kunden und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Premium-Kunde die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.

18. Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) speisekarte.menu behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt speisekarte.menu dem Premium-Kunden per E-Mail. Sie gelten als vereinbart, wenn der Premium-Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Textform (etwa per Email). Premium-Kunden werden in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hingewiesen. Bei einem Widerspruch hat jede Partei das Recht, diesen Vertrag zu beenden.

(2) Die Möglichkeit der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abs. 1 besteht aber weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der Kernnutzungsmöglichkeiten des Premiumvertrages zum Nachteil des Premium-Kunden einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen für den Premium-Kunden.

(3) speisekarte.menu behält sich unabhängig hiervon das Recht vor, für neue – insbesondere kostenpflichtige – Dienstleistungen zusätzliche AGB / Nutzungsbedingungen zu erlassen.

19. Schlussvorschriften

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für sämtlichen Ansprüche sowie Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kempten.

(3) Premium-Kunden dürfen gegenüber Forderungen von speisekarte.menu weder aufrechnen noch Zurückbehaltungsrechte geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Premium-Kunden.

(4) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.